"Wahrheit spielt keine Rolle mehr. Die Lügen spazieren erhobenen Hauptes durch die Gerichtssäle, kein Richter schreitet ein."
Norbert Blüm in seinem Buch "Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten" auf Seite 240.
Norbert Blüm in diesem Buch:
"Ich sage es ganz offen: Dies ist ein Buch über die Verlotterung der dritten Gewalt in unserem Land, und ich lasse Schonungslosigkeit walten. Auch auf die Gefahr hin, dass sich einige ihrer Vertreter auf
den Schlips getreten fühlen. Mögen sie ihn sich abreißen und mit mir in eine Diskussion auf Augenhöhe einsteigen. Ich stelle ihnen gerne eine Leiter an ihr hohes Ross, damit der Abstieg komfortabel ist."
Und ich sage ganz offen: "Wer zum Lügen zu dumm ist, sollte bei der Wahrheit bleiben."
Bei der Wahrheit zu bleiben, gebieten ohnehin bereits primitivste ethische Grundsätze. Leider sind sie offenbar Teilen unserer Gesellschaft abhanden gekommen.
"Die Wahrheit kann auch eine Keule sein, mit der man andere erschlägt."
Anatole France
"The pen is mightier than the sword."
Edward Bulwer-Lytton
"Die Justiz hat unheimlich an Vertrauen verloren."
Beate Merk, ehemalige Justizministerin von Bayern
Die Zusammenfassung der Methoden meiner Prozessgegner aus Bank und Justizbehörden Frankfurt am Main beansprucht insgesamt drei Webseiten.
Inhalt und Gliederung dieser Zusammenfassung
- Seite 1 - Die Methoden der Bank in diesem Rechtsstreit, diese Seite
- Seite 2 - Die Methoden der Gerichte in diesem Rechtsstreit
- Seite 3 - Die Methoden der Strafverfolgungsbehörden in diesem Rechtsstreit
Diese Sequenz von Webseiten enthält eine Auswahl von Falschaussagen und perfiden Verfahrenstricks meiner Prozessgegner aus Bank und Frankfurter Justiz, denen es in dem dokumentierten Rechtsstreit ausschließlich darum ging, mich um mein Recht und mein Eigentum zu betrügen. Eine vollständige Auflistung würde den Rahmen dieser Zusammenfassung sprengen.
Was Sie hier lesen, erwartet Sie als Kunde der "Bank an Ihrer Seite" vor der Justiz in Frankfurt am Main. Wen schickt diese Bank als beeindruckende Zeugen ihrer Seriosität zum Gericht? Einen lügenden Justiziar, eine
pathologische Lügnerin in Person der Beraterin und einen "Zeugen", der gar keiner ist. Er sollte eine Lügengeschichte um eine von der Rechtsabteilung
der Bank frei erfundenen, nie stattgefundenen, zweiten Beratung vor Gericht vortragen. Den Bauplan für das Lügengebäude lieferte ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden. In diesem Urteil verlangt das Landgericht Wiesbaden von dieser Bank
für derart komplexe Finanzprodukte zwei Beratungen mit Übergabe von produktbeschreibenden Unterlagen in der ersten Beratung. Zitat: Der Interessent muss zudem die Gelegenheit haben, die Information in Ruhe zur
Kenntnis zu nehmen, sie zu prüfen und dann seine Entscheidung zu treffen, was in einem Gespräch regelmäßig nicht möglich ist (OLG Hamm, Beck RS 2003, 30313462).
Die Beweise für diese Behauptungen lesen Sie gleich anschließend im ersten Teil dieser Trilogie. Im zweiten und dritten Teil lesen Sie, mit welchen Methoden Beamte der Justizbehörden Frankfurt am Main, die wir alle mit unseren Steuergeldern besolden dürfen, gegen das Opfer von Straftätern vorgehen, anstatt gegen die Straftäter vorzugehen.
Nicht nur werden lügende Mitarbeiter der Bank von allen beteiligten Justizbehörden vor zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen geschützt. Die Gerichte nehmen diese Lügen sogar selbst dankend für die "Begründung" ihrer vorsätzlich falschen Judikate an. Damit beugen sie das Recht. Die Strafverfolgungsbehörden versuchen vergeblich, diese Straftaten zu vertuschen - um den Preis fortgesetzter Strafvereitelung im Amt. Und der Gesetzgeber schafft die gesetzliche Voraussetzung für die Verhinderung der fälligen Strafverfolgung. Mit Absatz 1 dieses StPO-Paragraphen erlangt das Wort "Selbstjustiz" eine für unser "Rechtssystem" eigentümliche Bedeutung. Mit ihm hat man in den Justizbehörden Frankfurt am Main den Bock zum Gärtner gemacht, denn er gilt natürlich insbesondere für jedes rechtsbeugende Gericht, dessen Straftat nach dem Willen des Gesetzgebers durch die Staatsanwaltschaft bei diesem Gericht verfolgt und im Falle einer Anklage durch eine Strafkammer im selben Justizzentrum entschieden werden soll. Diese Konstruktion unterstellt ebenso selbstverständlich wie weltfremd, dass es in der deutschen Justiz keine Straftaten gibt. Ist ein Schelm oder Dummkopf, wer das für eine Einladung zu Straftaten ohne rechtliche Konsequenzen hält?
Weitere, die Untergrabung von Rechtsstaatlichkeit fördernde, Paragraphen von StGB, StPO und ZPO finden Sie im zweiten Artikel des Blogs dieser Website.
Alle diese Behauptungen werden in dieser Dokumentation zweifelsfrei bewiesen, wie schon ein kurzer Blick in die hier verlinkten Webseiten zeigt. Für mich ist besonders erschreckend, mit welchem von der Realität entrückten Selbstverständnis die Justiz eines angeblichen Rechtsstaats Gesetz und Recht missachtet. Die Gesetze dieses Landes sollen nur für uns als dumm verkaufte Bürger gelten, nicht aber für Beamte in der Frankfurter Justiz und Mitarbeiter einer von unseren Steuergeldern gestützten Bank.
Falschaussagen der Bank und ihrer Mitarbeiter vor Land- und Oberlandesgericht Frankfurt am Main
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Falschaussagen vor dem Landgericht
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Falschaussagen in der Klageerwiderung
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Die Falschaussage hinsichtlich einer zweiten Beratung durch einen frei erfundenen "Zeugen"
Sachbeweis: Beweis 1 unmittelbar nach der Falschaussage, Personalbeweise: Beweis 2, Beweis 3.
Die Phantomberatung hat also angeblich drei Monate vor Auflage des Finanzprodukts stattgefunden! Die beiden einzigen angeblichen Teilnehmer an der Phantomberatung sagen jedoch übereinstimmend aus, dass es diese nie gegeben hat. -
Die Falschaussage hinsichtlich meiner "Klagedrohung"
Beweis 1 aus einem Strafantrag gegen die Richterin auf Seiten 7 bis 9, Beweis 2 aus einem Strafantrag gegen die Zeugin B der Bank. -
Die Falschaussage hinsichtlich einer angeblichen Zweifachberatung
Der Beweis folgt unmittelbar aus der Widerlegung der ersten Falschaussage. Danach hat es die Phantomberatung des frei erfundenen "Zeugen" nie gegeben. -
Die Falschaussage bezüglich eines von mir angeblich zur "Beratung" mitgebrachten Produktflyers des streitgegenständlichen Zertifikats
Der Beweis wird in den unmittelbar auf die Falschaussage folgenden Anmerkungen erbracht. Dabei wird ganz nebenbei bereits eine erste Falschaussage der Richterin in der Urteilsbegründung nachgewiesen. Und zudem wird diese Behauptung durch die eigene Zeugin B als Lüge aufgedeckt: Nach ihrer Aussage kam ich angeblich mit dem Produktflyer aus einer "anderen Tranche". -
Die Falschaussage zu einer angeblich dreifachen Aufklärung über das streitgegenständliche Produkt
Der Beweis folgt zum einen aus der schon widerlegten Zweifachberatung und zum zweiten aus einer Aussage der Zeugin B in ihrer Vernehmung. Die tatsächliche Anzahl der Aufklärungen war demnach 0. -
Auf derselben Seite 6 die Falschaussage zum Zinssatz für Festgeld im streitgegenständlichen Zeitraum
Der Beweis für diese Falschaussage folgt unmittelbar aus dem Finanzreport der eigenen (!) Tochterbank der Beklagten mit zwei Anlagen zu 4,00% und einer Anlage zu 4,30%. -
Die Falschaussage zur "natürlich nie erfolgten Zusage einer 100%igen Kapitalrückzahlung"
Der Beweis für diese Falschaussage wird direkt im Anschluss im zweiten Absatz der "Anmerkungen" gleich dreimal erbracht durch Verweis auf eine andere "Zinsanleihe" vom 26.09.2008 - zwei Wochen nach der Lehmanpleite und direkt vor der dramatischen Rettung der systemrelevanten HRE-Bank in letzter Minute! Fünf Wochen später wandte sich die Emittentin dieser "Zinsanleihe" an den SoFFin wegen ihrer eigenen Rettung. Ohne den deutschen Steuerzahler hätte die Anlage vermutlich zum Totalverlust geführt.
Wer sich mit dem Gedanken trägt, Kunde dieser Bank zu werden, der lese unbedingt ihre eindrucksvolle Visitenkarte. Sie ist Zeugnis unglaublicher Verlogenheit und moralischer Verkommenheit, die unser "Rechtsstaat" auch noch schamlos unterstützt, wie Teil 2 und Teil 3 dieser Trilogie zeigen werden.
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Die Falschaussage hinsichtlich einer zweiten Beratung durch einen frei erfundenen "Zeugen"
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Falschaussagen in der Zeugenvernehmung der Beweisaufnahme
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Zunächst legen die tendenziösen Fragen der Richterin, die schon von ihrem eigenen (!) Beweisbeschluss bloßgestellt werden, den Verdacht nahe, dass sie die Beweisaufnahme zum Vorteil der beklagten Bank benutzt. Die Bank
hat den ersten Vernehmungstermin am 15.07.2010 nach meiner Überzeugung in Abstimmung mit dem Gericht zum Test der Belastbarkeit ihrer Lügengeschichte einer frei erfundenen zweiten Beratung durch einen ebenso frei erfundenen "Zeugen"
genutzt und ihre echte Zeugin mit der "Entschuldigung" einer unangemeldeten (!) Urlaubsreise ungestraft und unprotokolliert (!) zurückgehalten. Nach dem
krachenden Zusammenbruch des Lügengebäudes
der Bank im ersten Vernehmungstermin hat die Richterin der Bank einen zweiten Versuch eingeräumt durch eine gesonderte Vernehmung der Zeugin B am 16.09.2010. Von dieser Zeugenvernehmung hat sie mich mit einer Täuschung ausgeschlossen. Den ersten Termin mit seinem unerwünschten Beweisergebnis hat sie im Urteil vollständig unterdrückt und ihr Fehlurteil ausschließlich mit den falschen uneidlichen Aussagen der Zeugin B "begründet". -
Die zweite Falschaussage zu einer zweiten Beratung durch einen frei erfundenen "Zeugen"
Der Beweis folgt unmittelbar auf die Falschaussage durch Vorlage meiner Arbeitszeiten als Alibi gegen die Phantomberatung. -
Die wichtigsten Falschaussagen der "Beraterin" und Zeugin B der Bank im Überblick
Der Nachweis dieser Falschaussagen in vier Strafanzeigen gegen die Zeugin B folgt jeweils unmittelbar anschließend. -
Die ersten Falschaussagen der "Beraterin" B der Bank zum Hergang ihrer "Beratung"
Der Nachweis aller hier abgegebenen Falschaussagen folgt in den unmittelbar anschließenden Anmerkungen. -
Die mit Abstand dümmste Falschaussage der "Beraterin" B der Bank zum angeblich von mir zu ihrer "Beratung" mitgebrachten Produktflyer
Der Beweis wird unmittelbar unter dieser Falschaussage geführt. -
Die Falschaussage zu meiner angeblichen "Beratung" duch den "Zeugen" L
Ein Nachweis dieser Falschaussage und ihres Motivs findet sich unmittelbar unter dieser Falschaussage. Ein zweiter Beweis (Seite 14, Argument 1, Punkt bb)) und ein dritter Beweis (Seite 21, unten) werden geführt in einem Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt gegen Frankfurter Staatsanwälte. -
Die Falschaussage zu meinem angeblich mitgebrachten Produktprospekt und mein angeblich gezieltes Verlangen des Produkts
Auch diese Falschaussagen werden sofort im Anschluss und unbestreitbar klar im Strafantrag gegen die Richterin auf Seiten 9 und 10 und in einem weiteren Strafantrag gegen die Zeugin B widerlegt. -
Die Falschaussage über die angebliche Beratung anhand eines Rückzahlungsprofils
Diese Falschaussage wird in drei unter dieser Falschaussage referenzierten Strafanträgen nachgewiesen. -
Die zweite Falschaussage zu meinem angeblich mitgebrachten Produktprospekt aus einer "anderen Tranche"
Der Beweis wird unmittelbar unter dieser Falschaussage geführt mit den Strafanzeigen vom 07.05.2011, vom 25.10.2012 und vom 08.08.2014. Diese Falschaussage deckt gleichwohl eine Lüge in der Klageerwiderung auf, wonach ich angeblich den Produktprospekt des streitgegenständlichen Zertifikats in ihre Beratung mitbrachte. -
Die zweite Falschaussage zur Beratung anhand eines Rückzahlungsprofils, aus dem sich angeblich das Totalverlustrisiko für das eingesetzte Kapital ergibt
Den Nachweis dieser Falschaussage erbringt die wichtige Webseite zum Rückzahlungsprofil. -
Die Falschaussage zu Zeitpunkt und Grund für die Ablösung der Zeugin B als zuständige Beraterin
Der Nachweis dieser Falschaussage folgt in den Anmerkungen zur Seite 5 des Vernehmungsprotokolls.
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Zunächst legen die tendenziösen Fragen der Richterin, die schon von ihrem eigenen (!) Beweisbeschluss bloßgestellt werden, den Verdacht nahe, dass sie die Beweisaufnahme zum Vorteil der beklagten Bank benutzt. Die Bank
hat den ersten Vernehmungstermin am 15.07.2010 nach meiner Überzeugung in Abstimmung mit dem Gericht zum Test der Belastbarkeit ihrer Lügengeschichte einer frei erfundenen zweiten Beratung durch einen ebenso frei erfundenen "Zeugen"
genutzt und ihre echte Zeugin mit der "Entschuldigung" einer unangemeldeten (!) Urlaubsreise ungestraft und unprotokolliert (!) zurückgehalten. Nach dem
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Falschaussagen in der Stellungnahme der beklagten Bank vor dem Oberlandesgericht
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Die Falschaussage zum angeblich von mir zur Beratung mitgebrachten Produktflyer und die Falschaussage zu meiner angeblichen Klagedrohung, die beide in das vorsätzliche Fehlurteil eingehen
Die erste Falschaussage wird unter dem nächsten Punkt widerlegt.
Zweite Falschaussage:Ebenfalls stellt das Gericht dabei auf das Erinnerungsvermögen der Zeugin ab, die sich an die Klageandrohung des Zedenten erinnern kann.
Falsch, die Zeugin B hat diese Falschaussage aus der Klageerwiderung in der Rechtsabteilung der Bank auswendig gelernt und in ihrer Vernehmung wortgetreu heruntergebetet. Und die Richterin am Landgericht war in diese Intrige voll integriert!
Beweis: Strafantrag gegen die Richterin, Seiten 7 bis 9 -
Die Falschaussage zum angeblich von mir zur Beratung mitgebrachten Produktprospekt
Alle Falschaussagen des hier referenzierten Absatzes der Stellungnahme der beklagten Bank werden in den dort unmittelbar folgenden Anmerkungen widerlegt. Eine komprimierte Darstellung der Widerlegung der vier zentralen Falschaussagen:- "angeblich von mir zur Beratung mitgebrachter Produktprospekt",
- "Beratung anhand des Rückzahlungsprofils zum mitgebrachten Produktprospekt",
- "Hinweis des Rückzahlungsprofils auf das Verlustrisiko für das eingesetzte Kapital",
- "angebliche Beratung durch den frei erfundenen 'Zeugen' L"
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Die Falschaussage zum angeblich von mir zur Beratung mitgebrachten Produktflyer und die Falschaussage zu meiner angeblichen Klagedrohung, die beide in das vorsätzliche Fehlurteil eingehen
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