Tipps gegen die Tricks der "Bank an Ihrer Seite" und der Justizbehörden Frankfurt am Main
Der wichtigste Rat vorweg: Lassen Sie sich niemals mit dieser Bank ein!
Andernfalls müssen Sie in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dieser Bank auf die perfidesten Tricks vorbereitet sein. Ich habe lernen müssen, dass die in diesem Fall beteiligten Mitarbeiter vor keiner Lüge zurückschrecken, um einen langjährigen Kunden des eigenen Hauses um sein Eigentum und seine Ersparnisse für die Altersvorsorge zu bringen.
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Ausnutzung Ihrer Beweislast durch die Bank: Schwer nachweisbare vorsätzliche Falschaussagen
Die hier tatbeteiligten Mitarbeiter dieser Bank nutzen die bei Ihnen liegende Beweislast zu Falschaussagen aus, von denen sie glauben, sie seien unwiderlegbar. So wurde ich mit einem "Zeugen" konfrontiert, den ich noch nie gesehen und dessen Namen ich noch nie gehört hatte. Dieser "Zeuge" soll mich laut Klageerwiderung der Bank an einem bestimmten Tag im Juni 2006 (also über vier Jahre vor der Verhandlung) beraten haben. Der Verfasser der Klageerwiderung präsentierte diesen "Zeugen", weil er offenbar überzeugt war, es werde mir nicht gelingen, den Beweis für die frei erfundene Beratung dieses "Zeugen" zu erbringen.
Sie müssen diese vorsätzliche Falschaussage als Kläger oder, im Abtretungsfall, als Zeuge des Klägers nachweisen. Als Kunde dieser Bank haben Sie also besser ein Alibi für jeden x-beliebigen Tag parat, an dem Sie Kunde dieser Bank waren. Andernfalls gilt die Behauptung der Mitarbeiter der Bank hinsichtlich einer frei erfundenen Beratung, weil Sie nach geltendem Recht diese Lüge nachweisen müssen. Der "Zeuge" würde ja zweifellos diese Lüge der Rechtsabteilung der Bank nachbeten, falls Sie sie nicht widerlegen können. Zu diesem Zweck sind er und seine "Beratung" ja gerade erfunden worden. Diese Widerlegung darf aber keinesfalls vor der Vernehmung des "Zeugen" erfolgen, weil die an diesem Lügengeschäft beteiligte Richterin (!) den "Zeugen" in seiner anschließenden Vernehmung mit einem verabredeten Zeichen vor einer Falschaussage warnen würde.
Ich hatte das Glück, der Bank auch diese ihrer vielen Lügen vor Gericht mit meinen Arbeitszeitnachweisen zweifelsfrei nachweisen zu können. Dazu musste mein ehemaliger Arbeitgeber meine drei Jahre zurückliegenden Arbeitszeitnachweise des gesamten Jahres 2007 aus dem Archiv holen. Aber ich hatte das Pech, dass mein eigener Anwalt die Frage nach meinem Alibi gegen die Phantomberatung eines von der Rechtsabteilung der Bank frei erfundenen "Zeugen" bereits vor dessen Vernehmung gestellt und so die Warnung dieses "Zeugen" erst ermöglicht hat.
Das Gericht hat diesen unbestreitbaren Tatbestand der zweifelsfrei nachgewiesenen vorsätzlichen Falschaussage des Verfassers der Klageerwiderung der Bank, ihres Justiziars und ihrer Beraterin und Zeugin gleichwohl im Urteil mit keinem Wort gewürdigt, obwohl die angebliche Beratung durch den "Zeugen" der Bank sogar Gegenstand der Beweiserhebung laut gerichtlichem Beweisbeschluss vom 26.03.2010 (unter Punkt Ib)) war. Diese Erfahrung durfte ich als Bürger eines angeblichen Rechtsstaats und Kunde der "Bank an Ihrer Seite" vor einem Gericht in Frankfurt am Main machen, das vor keinem Rechtsbruch zum Vorteil der beklagten Bank zurückschreckt.
Verlassen Sie sich nicht auf Ihr Glück. Gegen eine Bank, deren Mitarbeiter mit der Benennung eines frei erfundenen "Zeugen" und weiterer vorsätzlicher Falschaussagen die Beweislast des Kunden ausnutzen, bleibt Ihnen nur die sofortige Flucht aus diesem Haus.
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Unangemeldetes Zurückhalten eigener Zeugen von der gerichtlich angesetzten Zeugenvernehmung
Ein verfahrenstechnischer Trick dieser Bank vor Gericht besteht darin, die eigene Zeugin scheinbar ohne vorherige Unterrichtung des Gerichts vom Vernehmungstermin zurückzuhalten. Mit den Erkenntnissen aus dem einzigen vom Gericht angesetzten Termin wird die eigene Zeugin dann in der Rechtsabteilung der Bank optimal für die tatsächliche Beweisaufnahme im "ad hoc" angesetzten zweiten Termin präpariert. Das geht natürlich nur mit Einverständnis des Gerichts oder sogar in Abstimmung mit diesem, weil das Gericht bei Nichterscheinen wichtiger Zeugen den Termin absagen und die gesamte Beweiserhebung auf den ohnehin notwendigen zweiten Termin verschieben kann, um die Chancengleichheit der Parteien zu wahren und der betrügenden Partei nicht auch noch einen wichtigen taktischen Vorteil einzuräumen.
Nacdem der angebliche "Zeuge", der mit dem gesamten Beratungsvorgang tatsächlich überhaupt nichts zu tun hatte, als Scheinzeuge enttarnt worden war, konnte er zur Sache plötzlich gar nichts aussagen. Warum hat ihn die Bank dann überhaupt zum Gericht geschickt? Dagegen fehlte die als tatsächliche Beraterin wichtige Zeugin der Bank wegen einer unangemeldeten Urlaubsreise (!) ohne die in der Zeugenbelehrung verpflichtend verlangte vorherige Information des Gerichts. Zitat:
Sofern Sie aus zwingenden Gründen am Termin nicht teilnehmen können, sind Sie verpflichtet, dies dem Gericht umgehend mitzuteilen. Von der Pflicht zum Termin zu kommen, sind Sie nur dann befreit, wenn Ihnen dies vom Gericht ausdrücklich mitgeteilt wird.
Nach dem Verhalteen dieser Richterin scheint mir diese Befreiung vom Gericht auch erfolgt zu sein.Zwingende Gründe
sind im Falle dieser Bank vor dieser Kammer des Landgerichts Frankfurt am Main die Lust auf Urlaub. Damit werden dem langjährigen Kunden und scheinbar dem in Wahrheit zweifellos tatbeteiligten Gericht mit entwaffnender Offenheit Respekt und Wertschätzung dieser Bank demonstriert.Umgehende Mitteilung
ist in diesem Fall die beiläufige Erwähnung im Vernehmungstermin, die wichtigste Zeugin habe sich in die Sommerfrische zurückgezogen. Ein vom Gericht angesetzter Ersatztermin am 05.08.2010 "konnte" nicht stattfinden, weil da eine Anwältin N aus dem externen Anwaltsbüro der Bank einen anderen Termin hatte. Dieses Anwaltsbüro schickte zu jedem von drei Gerichtsterminen eine andere Anwältin - als bloße Zuhörerin. Als Trost ging bei Gericht und meinem Anwalt die Nachricht ein, die Zeugin der Bank habe am 16.09.2010 Zeit für einen Gerichtstermin - volle neun Wochen nach dem ursprünglich angesetzten Termin am 15.07.2010. So lange hat man Urlaub bei dieser Bank. Und so viel Zeit räumt dieses Gericht der Bank bereitwillig ein für die dringend benötigte Nachbesserung der im ersten Vernehmungstermin aufgeflogenen Lügengeschichte um den Phantomzeugen L. Und so demonstriert man herablassend, wer hier das Sagen hat: Die Zeugin hat jetzt Zeit für die Gerichtsverhandlung! Das lässt sich ein Frankfurter Gericht ausgerechnet von dieser Bank gefallen! Und statt der "wichtigen", aber am 05.08.2010 "verhinderten" Anwältin N saß nun eine Anwältin B im Gericht. In den Protokollen der Vernehmungstermine werden Sie kein Wort zu dieser flagranten Missachtung einer gerichtlichen Vorladung finden.Unentschuldigtes Nichterscheinen vor Gericht wird mit einem Ordnungsgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet. Aber nicht, wenn man als Zeuge dieser Bank seinen Termin vor dieser Kammer des LG Frankfurt am Main schwänzt. Eine
ausdrückliche Mitteilung des Gerichts
zur Entlassung der Zeugin in den Sommerurlaub hat es natürlich auch nicht gegeben. Das unentschuldigte Fehlen der Beraterin wegen einer unangemeldeten Urlaubsreise wurde vom Gericht nicht einmal protokolliert. Der angesetzte Termin wurde mit der Vernehmung der erschienen Zeugen trotz Protests der Klägeranwälte wahrgenommen. Die Chancengleichheit ist damit nicht mehr gegeben. Die Rechtsabteilung dieser Bank nutzt mit solch perfiden Tricks den Termin ausschließlich zum Aushorchen des Zeugen der Klägerseite. Auf die Idee, den Termin am 15.07.2010 einfach und ohne Mehraufwand abzusagen, weil ohnehin ein zweiter Termin nötig ist, kommt die zuständige Landgerichtskammer in Frankfurt am Main nicht.So geht "die Bank an Ihrer Seite" mit tatkräftiger Hilfe unseres "Rechtsstaats" gegen ihre eigenen Kunden vor. Denken Sie daran, wenn Sie überlegen, Kunde dieser Bank zu werden!
Und so geht unser "Rechtsstaat" gegen seine rechtstreuen Bürger zum Vorteil von Kriminellen vor:
Ich bin überzeugt: Der erste und laut Beweisbeschluss einzige Termin diente ausschließlich der Informationsgewinnung der Bank für ihre entsprechend zu instruierende Zeugin B für den zweiten Termin und war zwischen Bank und Gericht abgesprochen. Dies wird sehr deutlich dadurch indiziert, dass dieser erste Termin mit keinem Wort im Urteil der ersten und im Abweisungsbeschluss der zweiten Instanz erwähnt wird. Sein ganz offensichtlich einziger Zweck war die Informationsgewinnung zur Vorbereitung der stets lügenden Zeugin B der Bank für ihren Auftritt im scheinbar "ad hoc" angesetzten zweiten Termin, von dem mich die Richterin folgerichtig ausgeschlossen hat.
Daraus folgt dieser Rat für einen Rechtsstreit mit dieser Bank vor Gericht in Frankfurt am Main:
Stellen Sie sich auf solche Tricks ein. Gehen Sie dagegen wie folgt vor:
- Machen Sie sich rechtzeitig vor dem Gerichtstermin mit den Örtlichkeiten vertraut. Sie dürfen jederzeit eine öffentliche Verhandlung an jedem Gericht besuchen.
- Sprechen Sie Ihr Vorgehen mit Ihrem Anwalt ab. Betreten Sie rechtzeitig vor dem Termin das Gerichtsgebäude und halten Sie sich vor dem Verhandlungsraum so auf, dass Sie von den Vertretern der Bank nicht gesehen werden können.
- Wenn Ihr Bankberater nicht zum Termin erscheint, gehen Sie nicht in den Gerichtssaal. Lassen Sie Ihren Anwalt, nachdem die Bankvertreter ihren Zeugen wegen einer unangemeldeten Urlaubsreise "entschuldigt" haben, sagen, Sie hätten ihn gerade über Mobiltelefon informiert, dass Sie wegen einer Autopanne nicht zum Termin erscheinen können. Dies ist im Gegensatz zu einer geplanten, aber nicht angemeldeten, Urlaubsreise höhere Gewalt. Das Gericht muss wegen des unangemeldeten Fehlens des Bankzeugen ohnehin einen neuen Termin ansetzen.
- Wenn all diese Vorkehrungen nicht machbar sind, lassen Sie Ihren Anwalt mit Nachdruck eine Absage des Termins beantragen. Verschließt sich das Gericht diesem Antrag, soll der Anwalt einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht stellen. Dem Gericht ist sehr wohl bekannt und bewusst, dass es in eklatanter Weise die Chancengleicheit verletzt, wenn es für die Beweiserhebung zwei Termine ansetzt. Aus diesem Grund machte es im vorliegenden Fall die Richterin ja gerade.
Ich empfinde es als Schande für unseren angeblichen Rechtsstaat, dass man als sein Betrugsopfer solche Ratschläge seinen Mitbürgern geben muss.
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Warnung an alle Klagewilligen vor der mit meiner Klage befassten Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main:
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Das, was hier
laut diktiert und genehmigt
wird, ist eine Sache. Was nachher im Protokoll steht, ist urteilskompatibel und kann etwas ganz anderes sein (Beispiel aus meiner Strafanzeige vom 03.10.2015 gegen die Richterin, Zitat:Die nicht protokollierte Frage der Richterin und die falsch protokollierte Antwort des "Zeugen"
). Lassen Sie sich nicht damit abspeisen, dass der Richter Ihre Zeugenaussage auf Tonträger spricht. Ich musste mehrmals darauf bestehen, dass die Richterin ihre vor Zeugen auf Band gesprochene Aussage korrigiert. Bestehen Sie auf der Aufzeichnung Ihrer Original-Zeugenaussagen auf Tonträgern. Dieser Rat wird eindrucksvoll gestützt durch einen Leserbrief auf der ehemaligen Website des nicht mehr existierenden "Vereins gegen Rechtsmissbrauch (VgR)".Wichtig: Bringen Sie deshalb unbedingt so viele Zuhörer wie möglich als Zeugen für die Aussagen in der Beweisaufnahme mit zur Gerichtsverhandlung. Alle Zuhörer sollen die Aussagen in der Beweisaufnahme auf ihren mitgebrachten Mobiltelefonen aufzeichnen. Diese Maßnahme im Interesse einer korrekten und wahrheitsgemäßen Protokollierung ist nach meiner schlechten persönlichen Erfahrung vor Gericht in Frankfurt am Main leider unerlässlich. Gemeinsam mit anderen VgR-Mitgliedern war ich selbst mehrmals Zuhörer in öffentlichen Verhandlungen aus folgendem Grund:
Nach meiner Erfahrung müssen Sie in Frankfurt am Main damit rechnen, dass das Protokoll urteilskonform "passend" gemacht wird. Zur Verfälschung von Zeugenaussagen im Verhandlungsprotokoll kommen dort noch weitere entsprechende Verfälschungen in den Bescheiden der Staatsanwaltschaft hinzu, wie zum Beweis exemplarisch diese Verfälschung einer Zeugenaussage in einer Ermittlungseinstellung zeigt. So arbeiten in Frankfurt am Main eine mit Steuergeldern gestützte Bank und die dortigen Justizbehörden eng zusammen gegen rechtstreue Bürger, die mit ihren Steuergeldern dieses Kartell des Unrechts zu ihrem eigenen Schaden auch noch finanzieren dürfen.
- Lassen Sie sich niemals vor dieser Spezialkammer für Bank- und Kapitalmarktrecht des Landgerichts Frankfurt am Main während der Vernehmung der Zeugen der Bank aus dem Gerichtssaal schicken mit dem Versprechen, Sie dürften zu deren Aussagen anschließend noch einmal Stellung nehmen. Nach meiner Erfahrung an dieser Zivilkammer werden Sie nicht mehr angehört. Mit dieser arglistigen Täuschung wurde ich als Zeuge von der Vernehmung ausgeschlossen und konnte mich nicht gegen die Falschaussagen der Zeugin B der Bank wehren. Dies verhalf der Bank natürlich ebenso zu einem Vorteil wie die scheinbare "ad hoc" Anberaumung von zwei Vernehmungsterminen durch das Gericht, weil beim ersten Termin diese Zeugin der Bank unentschuldigt fehlte. Nach meiner Überzeugung werden diese Verfahrenstricks von solchen Richtern unseres "Rechtsstaats" genau aus diesem Grund angewandt.
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Die Tricks der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Mein Rat vorweg. Die Begründung folgt anschließend.
Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erstatten Sie am besten nur mit Zustellung durch Gerichtsvollzieher. Sie gilt als die sicherste Art der Zustellung. Schicken Sie eine Kopie Ihrer Strafanzeige(n) mit eingeschriebener Post an das hessische Justizministerium und an den Rechtsausschuss des hessischen Landtags, um zusätzlich Zeugen für Ihre Anzeigeerstattung zu haben. Die Beamten des hessischen Justizministeriums haben sich nach meiner Erfahrung im Gegensatz zu den Beamten der Justizbehörden Frankfurt am Main stets korrekt an Gesetz und Recht gehalten.
Erbitten Sie in Ihrer Strafanzeige unbedingt die Mitteilung des Aktenzeichens. Das brauchen Sie in einer Sachstandsanfrage, die Sie lange vor der Verjährung an die Staatsanwaltschaft richten sollten. Die Verjährungsfristen können Sie § 78 StGB entnehmen. Den Beginn der Verjährung definiert § 78a StGB. Aussagekräftiger ist für mich in diesem Punkt das Standardwerk "Strafgesetzbuch" von Thomas Fischer, bis April 2017 Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof. Dieses Buch ist 2017 in der 64. Auflage erschienen. Aus der 60. Auflage von 2013 habe ich in einen Strafantrag diesen Auszug auf Seite 2, unten und Seite 3, oben übernommen.
Hier die Begründung für meinen Rat:
Meine ersten Strafanzeigen habe ich in voller Naivität ganz offiziell und streng nach Vorschrift in der Frankfurter Staatsanwaltschaft ohne Erhalt einer Empfangsbestätigung (!) abgegeben. Was dann mit meinen Strafanzeigen geschah, ist unklar, wie die Rückfrage wegen einer
nicht feststellbaren Erfassung
zeigt.Verlassen Sie sich nicht darauf, dass eine Strafanzeige, die Sie per Einschreiben mit Rückschein direkt oder über das hessische Justizministerium an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main schicken, dort auch ankommt. Einschreiben mit Rückschein ist keine rechtssichere Art der Zustellung! Nach einem solchen Einschreiben mit Rückschein an das hessische Justizministerium lag ein unbequemer Strafantrag wegen Rechtsbeugung gegen drei Frankfurter OLG-Richter*innen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main angeblich nicht vor (Beweis). Meine fristgerechte Anzeigenerstattung wurde jedoch vom hessischen Justizministerium selbst bestätigt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat den Strafantrag scheinheilig erneut angefordert, obwohl (oder weil?) die Straftaten zwischenzeitlich verjährt und Ermittlungen deshalb von Amts wegen gar nicht mehr zulässig waren.
Auch eine schriftliche Eingangsbestätigung Ihrer Post bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main oder dem Hessischen Ministerium der Justiz in Wiesbaden genügt nicht. Können Sie denn beweisen, was in Ihrem Einschreiben mit Rückschein enthalten war oder was der Sachbearbeiter im Justizministerium von Wiesbaden nach Frankfurt weitergeleitet hat?
Ich habe deshalb nach meiner ersten einschlägigen Erfahrung mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main stets zwei Kopien persönlich in der Poststelle der Staatsanwaltschaft oder bei einem Beamten an der Eingangstür der Generalstaatsanwaltschaft (dort wurde ich anders als in der Staatsanwaltschaft nicht eingelassen) abgegeben und mir meine Kopie mit Eingangsstempel und Schriftzeichen quittieren lassen, wie dieses Beispiel bei der Generalstaatsanwaltschaft zeigt. Danach gab es keine "nicht vorliegenden Strafanzeigen" mehr - bei direkter Kommunikation mit dieser Behörde.
Lassen Sie aber am besten unbedingt stets den zuständigen Gerichtsvollzieher am Amtsgericht Ihre Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zustellen. In Hessen ist das unerlässlich wegen des "kreativen Umgangs" der Justizbehörden Frankfurt am Main mit der Wahrheit, wie die folgenden Beispiele zeigen:
- Beispiel 1 unter diesem Link. Lesen Sie zum Beweis meine Anmerkungen.
- Beispiel 2 mit einer Verjährungslüge zu meinem Strafantrag wegen Rechtsbeugung gegen die Richterin am Landgericht. Lesen Sie auch hier die Anmerkungen.
- Beispiel 3 aus der Abweisung einer von der hessischen Generalstaatsanwaltschaft frei erfundenen Beschwerde, die tatsächlich ein Strafantrag war, für den die Generalstaatsanwaltschaft gar nicht zuständig ist.
- Beispiel 4 aus einer vorsätzlich falschen Ermittlungseinstellung.
- Beispiel 5 aus derselben Strafvereitelung im Amt, in der meine Beweisführung zu einer falschen uneidlichen Aussage der Zeugin B der beklagten Bank vorsätzlich verfälscht wird, wie meine Anmerkungen beweisen.
- Beispiel 6 einer angeblich nicht vorliegenden Strafanzeige, eine zweimal nacheinander aufgestellte Behauptung, die das hessische Justizministerium postwendend als Lüge aufdeckt.
Am besten beherzigen Sie jedoch den "wichtigsten Rat vorweg" an Anfang dieser Webseite. Dann müssen Sie sich nicht jahrelang von der Frankfurter Justiz unseres "Rechtsstaats" zum Vorteil dieser Bank schikanieren lassen.
Denn was macht die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit Strafanzeigen, die der Gerichtsvollzieher zustellt? Sie stellt sich tot (erste Zustellung durch Gerichtsvollzieher vom 24.06.2019, zweite Zustellung durch Gerichtsvollzieher vom 07.07.2020).