Auszug aus der Zeugenbelehrung der Zeugenvorladung vom 13.04.2010


Doch als Zeuge dieser Bank darf man den Vernehmungstermin an der zuständigen Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main ungestraft schwänzen. Als Ersatz darf die Bank einen "Zeugen" aufbieten, der gar keiner ist. Darauf dürfen Sie sich als Kunde dieser Bank vor Gericht in Frankfurt am Main freuen.