Beschwerde vom 12.01.2012 gegen Ermittlungsablehnung Justiziar und

gegen Ermittlungsablehnung Prozessbetrug

Anmerkung:

Zu dem Vorgang "3480 Js 235297/11" (Vorwurf des Prozessbetrugs gegen die beklagte Bank) ist der Schriftwechsel nicht in dieser Dokumentation enthalten, weil die Strafanzeige nach Auskunft eines Fachanwalts für Strafrecht insofern fehl geht, als solche Strafanzeigen nur gegen natürliche Personen, nicht aber gegen juristische Personen, wie ein Unternehmen, erstattet werden.

Anmerkung: Hier die Chronologie der Sachstandsbescheide in dieser Sache.

Anmerkung:

Die Staatsanwaltschaft zeigt durch die Ignorierung des Beweisangebots der Einvernahme der benannten Zeugen nicht die geringste Neigung, seriös zu ermitteln. Warum werden die Zeugen nicht befragt? Selbst in diesem banalen Fall einer Nötigung im Straßenverkehr hat die zuständige Staatsanwaltschaft die Zeugen vernommen. Frage: Warum geschieht das hier nicht? Mein Verdacht: Weil eine unbequeme Wahrheit unterdrückt und etwas Gravierendes vertuscht werden soll.

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Anmerkung:

All diesen Argumenten haben Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft nichts entgegenzusetzen. Nirgendwo und zu keinem Zeitpunkt wird auf diese Argumente auch nur ansatzweise reagiert.

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Lesen Sie nun bitte die Beschwerdeabweisung vom 01.02.2012 durch die Generalstaatsanwaltschaft.