Stellungnahme Klägerseite
- Sicherheitsorientierte Anlagestrategie laut Anlegerprofil zum Zeitpunkt der Beratung
- Gesundheitsbedingte Kündigung unmittelbar vor der streitgegenständlichen Beratung
- Frei erfundene Beratung durch einen falschen Zeugen
Die hier entschieden bestrittene Behauptung aus der Klageerwiderung vom 13.10.2009, ein "Zeuge" hätte mich am 27.06.2006 zu einem Zertifikat beraten und mir dabei einen Prospekt mit einer Produktbeschreibung übergeben, wurde in der Vernehmung am 15.07.2010 sowohl von mir als auch vom aufgebotenen "Zeugen" der Bank als Falschaussage aufgedeckt. Wir haben beide übereinstimmend ausgesagt, uns noch nie gesehen zu haben und nicht zu kennen. Der aufgebotene "Zeuge" konnte sich natürlich auch an keine Beratung für mich erinnern. Diese vorsätzliche Falschaussage ist besonders perfide, weil sie die Beweislast der Klägerseite ausnutzt und darauf spekuliert, dass der Kläger oder sein Zeuge kein Alibi für eine frei erfundene Beratung an einem x-beliebigen Tag vor mehreren Jahren vorweisen kann.
Zurück zum SeitenanfangMit der hier adressierten vorsätzlichen Falschaussage in der Klageerwiderung wird versucht, ein weiteres Fehlverhalten im Umgang mit Kunden zu vertuschen - wie man sieht, vergeblich.