Wertpapierhandelsgesetzbogen zu meinem Depot zum Kaufzeitpunkt
Meine Anlagestrategie zum Zeitpunkt der Beratung am 03.08.2007
Die streitgegenständliche Beratung fand am 03.08.2007 statt. Der Wertpapierhandelsgesetzbogen vom 01.07.2008 weist unter "Status (alt)" die Anlagestrategie "sicherheitsorientiert" aus. Diese Einstufung galt mithin am Tag der Beratung, dem 03.08.2007. Wo mich die Bank lieber gesehen hätte, sehen Sie unter "Unser Vorschlag".
Die Abrechnung vom 14.08.2007 für den Kaufauftrag vom 03.08.2007
Diese Kaufabrechnung ist das einzige Stück Papier, das ich zu diesem Kauf überhaupt bekommen oder auch nur gesehen habe! Wo steht hier das Wort "Zertifikat"? Wo findet sich hier ein Hinweis auf das Verlustrisiko für das eingesetzte Kapital, über das ich laut Beraterin B vor Gericht und Richterin in ihrem Urteil anhand schriftlicher Unterlagen aufgeklärt wurde? Dies ist auch nicht der Zweck oder die Aufgabe einer Kaufabrechnung. Das hat in Produktprospekt und Rückzahlungsprofil zu stehen. Doch erstens habe ich diese Unterlagen nie zu sehen oder gar ausgehändigt bekommen. Und zweitens enthalten diese Unterlagen keinerlei Aufklärung über das Verlustrisiko für das eingesetzte Kapital, wie wahrheitswidrig von Zeugin und Richterin behauptet wurde. Eine korrekte Risikoaufklärung hinsichtlich des eingesetzten Kapitals findet sich in diesen beiden Produktprospekten. Wo sind die produktbeschreibenden Unterlagen, die von mir zur Beratung mitgebracht bzw. von der Zeugin B in ihrer Beratung verwendet worden sein sollen? In den Gerichtsakten fehlen sie bezeichnenderweise, was die Begründung eines Berufungsantrags unmöglich gemacht hat (Beweis 1 aus dem Berufungsantrag, Seite 3, oben, Beweis 2 aus einem Strafantrag vom 15.10.2013 wegen der Klageerwiderung).
Dass die genannten Behauptungen allesamt vorsätzliche Falschaussagen sind, wird in den Anmerkungen zu den jeweils referenzierten Textstellen bewiesen.
Erlös der Anlage am Laufzeitende
Wo steht hier das Wort "Zertifikat"? Auf die angebotene "Beratung" habe ich verzichtet.
Verlust der Anlage ohne Zinsverlust laut Steuerbescheinigung
Zu dem ausgewiesenen Verlust von 18.633 Euro kommen 8.000 Euro entgangener Zinsen bei einem im streitgegenständlichen Zeitraum üblichen Zinssatz von 4% auf Festgeld mit einer Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren und bislang 11.305 Euro Anwaltskosten. Mein Schaden: 37.938 Euro. Schaden für meine Versicherung: 12.589 Euro. Gesamtschaden bisher: 50.527 Euro.