Rechtsbeugung, § 339 StGB, Professor Dr. Bernd Heinrich, Humboldt Universtät Berlin
Anmerkung:
Beachten Sie bitte unter "IV Sonstige Problempunkte" den Punkt 2: "Sperrwirkung des § 339 StGB". Nach dieser Konstruktion führt eine angeblich nicht nachweisbare Rechtsbeugung automatisch auch zur Einstellung der Ermittlungen in allen anderen Punkten einer Strafanzeige gegen einen
Richter oder Staatsanwalt. Diese Straftatbestände gelten nur dann als erfüllt, wenn sie in Tateinheit mit Rechtsbeugung erfüllt sind (Aufhebung durch den BGH eines Urteils auf Basis der Sperrwirkung des § 339 StGB, Zitat: Da der Angeklagte die Urkundenfälschung
'bei der Leitung einer Rechtssache' im Sinne des § 339 StGB begangen habe, ohne sich zugleich der Rechtsbeugung strafbar gemacht zu haben, greife zu seinen Gunsten die Sperrwirkung des § 339 StGB. Der BGH hebt auf:
).
Das erscheint mir als juristischem Laien ungefähr so, als würden Sie für einen Raubmord nicht belangt werden können, auch wenn es für den Mord zehn Augenzeugen gibt, weil man Ihnen den Raub nicht nachweisen kann und § 250 StGB (Schwerer Raub) eine Sperrwirkung wie § 339 StGB (Rechtsbeugung) entfaltet.