Zweite Einstellung der Ermittlung gegen die Bankberaterin

Anmerkung:

Die Staatsanwältin begründet die Einstellung dieses "Ermittlungsverfahrens" mit den Vertuschungen, Falschzitierungen und Sachverhaltsverfälschungen aus ihrer Einstellung des "Ermittlungsverfahrens" vom 08.07.2011 im Falle einer anderen Strafanzeige vom 07.05.2011 gegen die Beraterin und Zeugin der Bank.

Dass auf die erste Strafanzeige nicht ermittelt, sondern vertuscht wurde, wird in der Sachstandschronologie zur ersten Anzeige gezeigt. Im Aktenzeichen ist jene "Ermittlungssache" bereits von Beginn an als Einstellungsbescheid eingeschlüsselt. Dies hat ausgerechnet der Vorgesetzte dieser Staatsanwältin in einem Telefonat verraten (Chronologie und Zusammenfassung).

Anmerkung:

Das soll heißen: Das kennen wir schon. Die Tatsachen und Beweise in dieser Sache haben wir bereits im Einstellungsbescheid vom 08.07.2011 und in der Beschwerdeabweisung vom 29.08.2011 ignoriert, unterdrückt oder auf den Kopf gestellt. Und die im Strafantrag vom 25.10.2012 angeführten neuen Beweise wollen wir nicht hören, weil wir keine Argumente gegen sie haben.

Die hiergegen gerichtete Beschwerde blieb ohne Erfolg. Einmal mehr wird eine vorliegende Strafvereitelung im Amt mit einer vorangegangenen Straftat "begründet": Die Erfolglosigkeit der Beschwerde ist mehrfacher weiterer Strafvereitelung im Amt in der Beschwerdeabweisung vom 29.08.2011 geschuldet. (Nachweis der Fehlerhaftigkeit der Beschwerdeabweisung im Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt).

Lesen Sie nun bitte die Beschwerde vom 14.01.2013 gegen die zweite Ermittlungseinstellung.