Strafantrag vom 08.08.2014 durch einen Juraprofessor gegen Frankfurter Staatsanwälte wegen Strafvereitelung im Amt
Dieser Strafantrag wurde, wie alle weiteren Strafanträge gegen Frankfurter Richter und Staatsanwälte, beim hessischen Justizministerium gestellt.
Zum Anschreiben zu diesem Strafantrag und der Antwort des hessischen Justizministeriums
Die Anzahl der angezeigten Straftaten beansprucht fünf Webseiten.
Teil 1: Seiten 1 bis 6 des Strafantrags
Inhalt des Strafantrags
- Der Sachverhalt
- Meine Strafanzeigen und ihre Bearbeitung durch Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M.
- Meine Strafanzeige vom 07.05.2011 gegen die Beraterin und Zeugin B wegen falscher uneidlicher Aussage und Prozessbetrugs
- Die Aussagen der Zeugin B in ihrer Vernehmung am 16.09.2010 und der Nachweis ihrer Unwahrheit
- Die erste Widerlegung der Falschaussage eines von mir zur Beratung der Zeugin B mitgebrachten Flyers zum streitgegenständlichen Produkt
- Die Falschaussage eines Hinweises auf das Kapitalverlustrisiko in den Rückzahlungsprofilen (Punkt cc)
- Der Widerspruch zwischen Klageerwiderung und Zeugenaussage hinsichtlich des angeblich von mir mitgebrachten Flyers zum streitgegenständlichen Produkt (Punkt dd)
- Der Vorsatz der Zeugin bei ihrer Falschaussage hinsichtlich des Verlustrisikos des eingesetzten Kapitals unter 3. auf derselben Seite
- Die Einstellung des Strafverfahrens gegen die Zeugin B zu meiner Strafanzeige vom 07.05.2011
- Meine Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. auf Seite 8, unten
- Die konsequente Ignorierung von Beweismitteln durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. (Seite 9, Punkte 1, 3 und 4)
- Die erste vorsätzliche Ermittlungsverweigerung durch vorgetäuschte Unkenntnis des Begriffs des "hinreichenden Tatverdachts"
- Welche Optionen ich bei einem gewollten Zertifikatekauf gehabt hätte und welche Wahl die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. mir zutraut
- Der angeblich von mir zur "Beratung" mitgebrachte Produktflyer im Wandel der Lügenversionen dieser vorsätzlichen Falschaussage (Punkt 11)
- Der Nachweis des Vorsatzes der Falschaussage zum angeblichen Hinweis auf das Verlustrisiko für das eingesetzte Kapital im Rückzahlungsprofil (Punkt 12)
- Der Nachweis, dass es den laut vorsätzlicher Falschaussage angeblich von mir zur "Beratung" mitgebrachten Produktflyer überhaupt nicht gab (Argument 4)
- Abweisung meiner Beschwerde durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. mit dem wahrheitswidrigen Bestreiten des tatsächlich stattgefundenen Ermittlungsverfahrens
- Die Widerlegung von acht wahrheitswidrigen Argumenten im Abweisungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. (Seiten 14 bis 17)
- Der Nachweis des Vorsatzes der durch mein Alibi aufgedeckten Falschaussage bzgl. der Phantomberatung durch den frei erfundenen "Zeugen" L (Argument 1)
- Die absurde Behauptung, die Aussage der Zeugin B weiche nicht von ihrem Beratungsprotokoll ab, insbesondere da ich dieses Protokoll nicht kenne (Argument 2)
- Der Nachweis des Vorsatzes der Falschaussage zur frei erfundenen "Beratung" des "Zeugen" L (Argument 3)
- Der Nachweis, dass es den laut vorsätzlicher Falschaussage angeblich von mir zur "Beratung" mitgebrachten Produktflyer objektiv gar nicht gab (Argument 4) mit der
Anmerkung zum Nachweis der Sachverhaltsverfälschung hinsichtlich meiner diesbezüglichen Beweisführung - Der Präzedenzfall am Landgericht Wiesbaden als klares Motiv für das von der Staatsanwaltschaft abgestrittene Lügengebäude der Bank (Argument 5)
- Die versuchte Vertuschung einer vorsätzlichen Falschaussage mit der "unterschiedlichen Erinnerungsleistung" der Zeugin B (Argument 6)
- Die Begründung von Ermittlungsverweigerungen mit den Rechtsbeugungen der Gerichte im Zivilverfahren unter "Argument 7" und "Argument 8"
- Meine Strafanzeige vom 30.05.2011 gegen den Justiziar der Bank wegen Prozessbetrugs
- Die zweite vorsätzliche Ermittlungsverweigerung durch vorgetäuschte Unkenntnis des Begriffs des "hinreichenden Tatverdachts" (Seite 19, Argument 1)
- Widerlegung der vorsätzlichen Falschaussage (Argument 2, Seite 19, unten), "Zeuge" L habe bzgl. seiner Phantomberatung für mich "schlicht irren können" (Seite 20, oben)
- Beispiel für die vorsätzliche Weigerung der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M., meinen Personalbeweisen nachzugehen (Seite 20, Punkt 1)
- Die dritte vorsätzliche Ermittlungsverweigerung zum "Null-Ahnungs-Zeugen" L der Bank (Seiten 20 und 21)
- Die Qualität der Beschwerdeabweisung der Generalstaatsanwaltschaft a.M.
- Meine Strafanzeige gegen den Anstifter des frei erfundenen "Zeugen" L der Bank
- Mein Strafantrag gegen den Verfasser der Klageerwiderung
- Meine Strafanzeige vom 07.05.2011 gegen die Beraterin und Zeugin B wegen falscher uneidlicher Aussage und Prozessbetrugs
- Der Strafvereitelungsvorsatz
All das, was Sie in diesem Strafantrag an unabweisbaren Argumenten und unwiderlegbaren Beweisen lesen werden, soll den Gerichten im Zivilverfahren entgangen sein? Bevor ich an so viel Inkompetenz glaube, glaube ich etwas ganz anderes!
Zu meiner angesprochenen, auf Basis der Zeichnungsfristen der Zertifikate durchgeführten, Analyse zu den am Tag der Beratung objektiv überhaupt verfügbaren Zertifikate.
Zurück zum Seitenanfang