Strafantrag vom 30.06.2020 wegen erneuter Strafvereitelung im Amt vom 14.08.2017
Gegenstand dieses Strafantrags ist die Verfälschung von vier am 07.05.2017 dem HMdJ zugestellten Strafanzeigen zu einer Beschwerde und deren Verwerfung vom 14.08.2017 durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
- Das Motiv für die freie Erfindung einer Beschwerde in der Beschwerdeverwerfung vom 14.08.2017
- Die objektive und die subjektive Falschheit der Beschwerdeverwerfung vom 14.08.2017
- Der Straftatbestand erneuter Strafvereitelung im Amt im vorliegenden Bescheid durch Wiederholung der vorsätzlich falschen Begründung der Ermittlungsablehnung im Bescheid vom 11.11.2015
- Zum ersten Tatbestand der Rechtsbeugung durch Sachverhaltsverfälschung im Urteil
- Zum zweiten Tatbestand der Rechtsbeugung durch Urkundenunterdrückung des prozessentscheidenden Dokuments "Rückzahlungsprofil" im Urteil