Strafantrag vom 14.03.2017 bei der Bundesanwaltschaft wegen Ermittlungsverweigerung der Frankfurter Staatsanwaltschaft zu vier Strafanträgen vom 19.02.2016
Dieser Strafantrag richtet sich gegen die Untätigkeit der Frankfurter Staatsanwaltschaft zu vier beim hessischen Justizministerium gestellten Strafanträgen vom 19.02.2016 gegen Frankfurter Richter und Staatsanwälte.
Ich habe diesen Strafantrag gestellt, um jedem Leser zu zeigen, wie unser "Rechtssystem" funktioniert. Es ist so ausgelegt, dass man als rechtssuchender Bürger völlig chancenlos ist gegen eine Justiz wie die in Frankfurt am Main und die von ihr begünstigte Prozesspartei. Nur die Staatsanwaltschaft, der die angezeigten Beamten angehören, selbst - und niemand sonst (!) - ist nach unserem föderalen System und unserer Strafprozessordnung zuständig für die Bearbeitung von Strafanzeigen gegen diese Beamten oder gegen die von ihnen Begünstigten.
Meine Meinung aus leidvoller Erfahrung: Unser "Rechtsstaat" ist in Wahrheit eine Farce. Unser "Rechtssystem" ist eine Verhöhnung steuerzahlender Bürger. Es fördert den ungesühnten Betrug an ehrlichen Bürgern zum rechtswidrigen Vorteil von Straftätern, sogar noch solcher aus einer vom Steuerzahler gestützten Bank, ja sogar - viel schlimmer noch - solcher Richter und Staatsanwälte, die diesen Betrug begünstigen!
Solange der Gesetzgeber sich beharrlich weigert, an diesem "Rechtssystem" etwas zu ändern, in dem ausschließlich Beamte einer Behörde zuständig sind, gegen sich selbst oder ihre Kollegen zu ermitteln, Anklage zu erheben oder zu urteilen, wird man in Deutschland weder Recht noch Gerechtigkeit erwarten dürfen. Solange solche Richter wie die in Frankfurt am Main das Volk, den Souverän, ihren Arbeitgeber, in dessen Namen (!) ungestraft schikanieren und entrechten dürfen, bleibe ich bei meiner Meinung:
Ungesühnte Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt sind das Ende des Rechtsstaats.
Solange in Deutschland GG Artikel 3 Absatz 1, GG Artikel 20 Absatz 3, GG Artikel 97 Absatz 1
und GG Artikel 103 Absatz 1 missachtet werden, solange sich hierzulande niemand auf Rechtssicherheit verlassen kann, wird Deutschland kein Rechtsstaat sein.
Zum Bescheid der Bundesanwaltschaft mit der Erklärung der Zuständigkeiten in der deutschen Justiz,
den ich für den interessierten Leser mit meinem Strafantrag beschafft habe. Eine andere Absicht habe ich mit meinem Strafantrag gar nicht verfolgt.
- Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zu vier Strafanträgen vom Februar 2016
- Der Nachweis der Strafantragstellung bei der hessischen Justizministerin
- Das Bestreiten des Vorliegens der vier Strafanträge in der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
- Die Begründung für die neuerliche Strafantragstellung bei der Bundesanwaltschaft
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Bescheid der Bundesanwaltschaft vom 23.03.2017
Zitat: Für die Verfolgung von Straftaten sind grundsätzlich die Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten zuständig.
Und wenn diese zuständigen Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten deren Straftaten durch Strafvereitelung im Amt vertuschen, dann ändert keine Macht der Welt etwas am Betrug an Ihnen um Ihr Recht und Ihr Eigentum.
So kann ich meinen Strafantrag nun wieder erneut nur über das hessische Justizministerium bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft stellen.